- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, ein Lichtbild erforderlich
Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie ein Visum für Myanmar. Die Visa werden von allen Vertretungen im Ausland erteilt, sowie auch von der Botschaft in Berlin. Jeder Einreisende benötig sein eigenes Visum, auch Kinder die im Pass Ihrer Eltern eingetragen sind. Nach der Erteilung des Visums haben Sie drei Monate Zeit um in Myanmar einzureisen, dort ist die gültige Aufenthaltsdauer auf 28 Tage beschränkt. Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit bei den Behörden vor Ort die Genehmigung für ein paar Tage zu verlängern. Bedenken Sie bitte, dass das Visum rechtzeitig beantragt werden muss, da die gesamte Abwicklung bis zu fünf Wochen dauern kann. Der derzeitige Preis für ein Touristenvisum beträgt 45 €. Mittlerweile gibt es auch die Option das Visum innerhalb von fünf Tagen online zu beantragen Die Einreise mit dem Touristenvisum ist im Normalfall nur für die einmalige Ein- und Ausreise erteilt. Mehr Informationen und das Antragsformular für ein Visum erhalten Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Botschaft in Deutschland
Botschaft in Berlin
Thielallee 19 14195 Berlin
Tel. +49 30 2061570
Fax: +49 30 20615720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de
Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr)
(www.botschaft-myanmar.de)
Ein- und Ausfuhrverbote in Myanmar
In Myanmar herrschen strenge Ein- und Ausfuhrgesetze. Besonders für Waffen wie Messer, Pistolen und Gewähre liegt ein striktes Einfuhrverbot vor. Außerdem sollten Sie darauf verzichten Gegenstände bei sich zu führen, die Staatsymbole Myanmars oder der Buddhisten zeigen, bei sich zu führen. Reiseunterlagen oder Informationsbroschüren über das Land mit Fotos sind dagegen aber ohne Probleme einzuführen Auch Antiquitäten dürfen nicht ohne spezielle Genehmigungen ausgeführt werden, ebenso wie Schmuck, Edelsteine und andere wertvolle Metalle. Artenschutzgesetze berücksichtigen das Aussterben und Ausschlachten von Tieren, daher dürfen auch gefährdete Tiere und weiterverarbeitetes Material nicht nach Deutschland überführt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Zolls und dem Artenschu
Beachten Sie bitte, dass sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger kurzfristig ändern können, ohne dass das Auswärtige Amt darüber informiert wird. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes.
Da sich Einreisebestimmungen jederzeit kurzfristig ändern können, bitten wir Sie, sich für rechtsverbindliche Informationen an die zuständige Botschaft zu wenden. Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf deutsche Staatsangehörige. Andere Nationalitäten wenden sich bitte an die Botschaft ihres jeweiligen Heimatlandes.


